Schleswig Holstein



Schleswig-Holstein ist das nördlichste Land der Bundesrepublik Deutschland. Die Landeshauptstadt ist Kiel. Mit einer Fläche von 15.761,4 km² ist Schleswig-Holstein das kleinste Flächenland nach dem Saarland.

Verfassung:

Schleswig-Holstein ist laut Artikel 1 seiner Verfassung vom 12. Januar 1950 ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland. Das Land besitzt die modernste Verfassung der alten Bundesländer. Nach der Barschel-Affäre 1987 wurde die alte Verfassung 1990 grundlegend überarbeitet. Sie enthält unter anderem Staatszielbestimmungen wie den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen oder die Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau. Sie betont die kulturelle Autonomie der friesischen und dänischen Minderheit im Land, denen in Artikel 5 ein explizites Recht auf Schutz und Förderung attestiert wird. Im Vergleich zu anderen deutschen Landesverfassungen hat sie weitreichende Elemente der direkten Demokratie. Wie in allen anderen deutschen Ländern geht die Staatsgewalt vom Volke aus, das heißt, das Volk bekundet seinen Willen in Wahlen und Abstimmungen im Lande, in den Gemeinden und den Gemeindeverbänden. Die Verfassung verliert vorbehaltlich anderweitiger bundesgesetzlicher Regelung ihre Geltung an dem Tag, an dem eine Neugliederung des Bundesgebietes in Kraft tritt.

Der Landtag:

Der Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung und führt somit die legislative Gewalt aus. Der Landtag wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Außerdem kontrolliert er mit der Rechtsprechung die ausführende Gewalt. Der Landtag besteht in der Regel (ohne Überhangmandate) aus 75 Abgeordneten (siehe Tabelle). Sie werden nach einem Verfahren gewählt, das die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbindet. Ab der 16. Wahlperiode wird der Landtag aus 69 Abgeordneten bestehen.

Die Landesregierung:

Die Landesregierung ist im Bereich der vollziehenden Gewalt oberstes Leitungs-, Entscheidungs- und Vollzugsorgan. Sie besteht aus der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten und den Landesministerinnen und Landesministern. Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident wird vom Landtag ohne Aussprache gewählt. Sie oder er beruft und entlässt die Landesministerinnen und Landesminister und bestellt aus diesem Kreis für sich eine Vertreterin oder einen Vertreter. Zur Ministerpräsidentin oder zum Ministerpräsidenten ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages auf sich vereinigt (Absolute Mehrheit). Erhält im ersten Wahlgang niemand diese Mehrheit, so findet ein neuer Wahlgang statt. Kommt die Wahl auch im zweiten Wahlgang nicht zustande, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält.

Der oder die Gewählte spricht vor dem Landtag folgenden Amtseid:

Ich schwöre: Ich werde meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seine Freiheit verteidigen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Schleswig-Holstein wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen Menschen üben.

Rechtsprechung:

Die rechtsprechende Gewalt ist den Richterinnen und Richtern anvertraut; sie wird im Namen des Volkes ausgeübt. Die Richterinnen und Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Schleswig-Holstein verfügt als einziges Bundesland über keine eigene Verfassungsgerichtsbarkeit. Auch im Rahmen der Verfassungsreform von 1990 wurde vorläufig weiterhin auf ein eigenes Landesverfassungsgericht verzichtet. Stattdessen weist Art. 44 der Landesverfassung dem Bundesverfassungsgericht die Stellung als Verfassungsgericht für das Land Schleswig-Holstein zu, wobei jedoch keine Landesverfassungsbeschwerde ermöglicht wird. Im November 2004 wurde, wie auch schon Ende der 90er Jahre, im Schleswig-Holsteinischen Landtag über die Einrichtung eines Landesverfassungsgerichts diskutiert. Gründe für diese Überlegung sind z. B., dass selbst Entscheidungen über die Zulässigkeiten von Volksinitiativen erst Jahre nach deren Abstimmungen im Landtag fallen, oft dann schon in der nächsten Legislaturperiode. Auch seien Richterinnen und Richter aus Schleswig-Holstein in den Bundesgerichten unterrepräsentiert. Das Bündnis 90/Die Grünen sprach sich für eine Schaffung eines solchen Gerichts unter Einsatz von nebenamtlichen Richtern und organisatorischer Anbindung an ein bestehendes Gericht aus. Dies würde wohl auf eine Anbindung an das erst 1991 errichtete Oberverwaltungsgericht in Schleswig hinauslaufen.

Direkte Demokratie:


Initiative aus dem Volk:

Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, den Landtag im Rahmen seiner Entscheidungszuständigkeit mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung zu befassen. Einer Initiative kann auch ein mit Gründen versehener Gesetzentwurf zugrunde liegen; er darf den Grundsätzen des demokratischen und sozialen Rechtsstaates nicht widersprechen. Die Initiativen müssen von mindestens 20.000 Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Ihre Vertreterinnen und Vertreter haben das Recht auf Anhörung. Initiativen über den Haushalt des Landes, über Dienst- und Versorgungsbezüge sowie über öffentliche Abgaben sind jedoch unzulässig.

Volksbegehren:

Stimmt der Landtag dem Gesetzentwurf oder der Vorlage innerhalb einer Frist von vier Monaten nicht zu, so sind die Vertreterinnen und Vertreter der Volksinitiative berechtigt die Durchführung eines Volksbegehrens zu beantragen. Der Landtag entscheidet nun, ob das beantragte Volksbegehren zulässig ist. Ein Volksbegehren ist dann zustande gekommen, wenn mindestens 5 Prozent der Stimmberechtigten innerhalb eines halben Jahres dem Volksbegehren zugestimmt haben.

Volksentscheid:

Ist ein Volksbegehren zustande gekommen, so muss innerhalb von neun Monaten über den Gesetzentwurf oder die andere Vorlage ein Volksentscheid herbeigeführt werden. Der Landtag kann einen eigenen Gesetzentwurf oder eine andere Vorlage zur gleichzeitigen Abstimmung stellen. Ein Volksentscheid findet nicht statt, wenn der Landtag das Gesetz schon verabschiedet hat, so dass ein Volksentscheid überflüssig geworden ist und wenn das Bundesverfassungsgericht auf Antrag des Landtages oder der Landesregierung das Volksbegehren als verfassungswidrig eingestuft hat. Der Gesetzentwurf oder die andere Vorlage ist durch Volksentscheid angenommen, wenn die Mehrheit derjenigen, die ihre Stimme abgegeben haben, jedoch mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten zugestimmt hat. Eine Verfassungsänderung durch Volksentscheid bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln derjenigen, die ihre Stimme abgegeben haben, jedoch mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten. In der Abstimmung zählen nur die gültigen Ja- und Nein-Stimmen.

Gesetzgebung:

Die Gesetzentwürfe werden von der Landesregierung oder von einzelnen oder mehreren Abgeordneten des Landtages oder durch Initiativen aus dem Volk eingebracht. Die Gesetze werden durch den Landtag oder durch Volksentscheid beschlossen. Gesetze die die Verfassung ändern bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages sowie der Zustimmung des Volkes. Außerdem müssen sie den Wortlaut des ändernden Verfassungstextes ausdrücklich ändern und ergänzen.

Politik:

In der Bundesrepublik besitzt Schleswig-Holstein als ebenso ländlich wie protestantisch geprägtes Land keine ausgeprägten Stammwähler einer der großen Parteien. In der Nachkriegszeit konnte der Bund der Heimatentrechteten und Vertriebenen fast 25% der Wähler hinter sich bringen. Mit dem Abgleiten in die bundespolitische Bedeutungslosigkeit verlor er aber auch hier seine Wähler. In den sechziger Jahren (NPD) und in den neunziger Jahren (DVU) konnten rechtsextreme Parteien Wahlerfolge bei Landtagswahlen verbuchen, diese aber nicht wiederholen. Eine Besonderheit in der Parteienlandschaft Schleswig-Hosteins ist der Südschleswigsche Wählerverband, der die Interessen der dänischen und friesischen Minderheit vertritt. Er ist bei Landtagswahlen, wie alle Parteien nationaler Minderheiten in Deutschland, von der 5%-Hürde nach Wahlgesetz für den Landtag von Schleswig-Holstein.§3.(1).2 (http://www.landesregierung-sh.de/landesrecht/111-1.htm#3) ausgenommen.

Ministerpräsidenten:


Die Ministerpräsidenten ab 1945:

* 1945 - 1947: Theodor Steltzer (1945 - 1946 als Oberpräsident der Provinz Schleswig-Holstein)
* 1947 - 1949: Hermann Lüdemann, SPD
* 1949 - 1950: Bruno Diekmann, SPD

Die Ministerpräsidenten seit der Verfassung von 1950

* 1950 - 1951: Walter Bartram, CDU
* 1951 - 1954: Friedrich-Wilhelm Lübke, CDU
* 1954 - 1963: Kai-Uwe von Hassel, CDU
* 1963 - 1971: Helmut Lemke, CDU
* 1971 - 1982: Dr. Gerhard Stoltenberg, CDU, siehe Liste der Ehrenbürger Schleswig-Holsteins
* 1982 - 1987: Uwe Barschel, CDU
* 2. Oktober 1987 - 31. Mai 1988: Henning Schwarz, (kommissarisch)
* 1988 - 1993: Björn Engholm, SPD
* 1993 - heute: Heide Simonis, SPD

Geografie:


Schleswig-Holstein stellt geographisch den südlichen Teil der Halbinsel Jütland dar und ist eingeschlossen zwischen der Nordsee im Westen, der Ostsee und Mecklenburg-Vorpommern im Osten, Hamburg und Niedersachsen im Süden und Dänemark im Norden. Die Landschaft Schleswig-Holsteins gliedert sich von West nach Ost in die Marsch, die Geest und das Östliche Hügelland. Größter Fluss ist die Eider, höchste Erhebung der Bungsberg (168 m). Historisch-politisch besteht Schleswig-Holstein seit über 1000 Jahren aus den beiden Landesteilen Schleswig und Holstein; hinzu kommen das Herzogtum Lauenburg (seit 1815) und die Hansestadt Lübeck (seit 1937). Die holsteinischen Städte Altona und Wandsbek gehören seit 1937 zu Hamburg. Das Land beherbergt mit dem Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer den größten Nationalpark Mitteleuropas.

Bevölkerung:


In Schleswig-Holstein leben 2,82 Millionen Einwohner, die Bevölkerungsdichte von 178 Einwohnern/km² ist die sechstdünnste in Deutschland. In Schleswig-Holstein lebt sowohl eine dänische (im Landesteil Südschleswig) als auch eine friesische (vor allem an der nördlichen Nordseeküste) Minderheit. Der Altersaufbau und die Geschlechterverteilung entspricht weitgehend der in der gesamten Bundesrepublik. 45,7 Prozent der Frauen sind verheiratet, 12,9 Prozent verwitwet und 6,4 Prozent geschieden. Bei den Männern sind es 47,7 Prozent/2,6 Prozent/5,4 Prozent. Die Bevölkerungsdichte ist ungleichmäßig verteilt. Neben den kreisfreien Städten ist das Hamburger Umland, insbesondere die Kreise Pinneberg und Stormarn dicht besiedelt. Der Landesteil Südschleswig und der Kreis Dithmarschen dagegen sehr dünn. Sowohl aufgrund der abgeschiedenen geographischen Lage als auch aufgrund der eher schwachen Wirtschaftsentwicklung hat Schleswig-Holstein den niedrigsten Anteil von Ausländern eines der westdeutschen Länder. (1994: 5,1 Prozent). Von den 140.000 hier lebenen Ausländern kommen gut drei Viertel aus Europa, davon 22 Prozent der gesamten Ausländer aus den alten Ländern der Europäischen Union. Die größte Gruppe aller Ausländer stellen (1999) mit 42.000 Türken und die zweitgrößte mit 14.000 Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien. Einer Umfrage zufolge sind die Bewohner Schleswig-Holsteins mit ihrem Bundesland zufriedener als alle anderen Bundesbürger.

Geschichte:


Mittelalter und früher:

Von der Bronzezeit bis zur Völkerwanderung entwickelten sich im heutigen Schleswig-Holstein mit den Nord- und Westgermanen zwei Sprach- und Völkergruppen. Zwischen 768 und 811 kommt es immer wieder zu Konh2ationen zwischen dem christlichen Karl dem Großen und den heidnischen Nordgermanen. 811 wurde in einem Friedensvertrag die Eider als staatsrechtliche Grenze zwischen dem Karolinger- und dem Dänenreich festgeschrieben, die zwar in der Zeit an tatsächlicher Bedeutung als Trennungslinie verlor, aber bis 1864 rechtlich bestand. Ab 1111 wuchs beiderseits der Eider die Eigenständigkeit, aus denen die Herzogtümer Schleswig und Holstein hervorgingen. 1386 zeigten sich die beiden Herzogtümer erstmalig vereint im Wappen. 1460 wählte der Adel und das Bürgertum den dänischen König Christian I., der aus dem deutschen Haus Oldenburg kam, zum Landesherrn, wodurch Schleswig-Holstein entstanden war. Diese Personalunion hielt bis 1864.

19. Jahrhundert bis heute:

Der im 19. Jahrhundert sowohl in Dänemark wie auch in Deutschland aufkommende Nationalismus führte zu einem Gegensatz hinsichtlich der Zugehörigkeit der sogenannten Elbherzogtümer, der in zwei Kriegen mündete. Umstritten war dabei nicht das rein deutsch besiedelte Holstein, das seit dem Mittelalter zu Deutschland gehörte und lediglich vom dänischen König regiert wurde, sondern das Herzogtum Schleswig: Sowohl in Deutschland wie in Dänemark wurde das Land von den national gesinnten Liberalen ganz beansprucht. Im Schleswig-Holsteinischen Krieg von 1848-1851 versuchten die mehrheitlich deutschen Schleswig-Holsteiner zunächst noch vergeblich, die dänische Oberhoheit zu beenden; auch Schleswig sollte Mitglied des Deutschen Bundes werden und vereint mit Holstein ein souveräner Staat unter Regierung des Herzogs von Augustenburg werden. Der dänische Sieg bei Idstedt beendete diese Bestrebungen. Die Lösung von der dänischen Krone gelang dann im Deutsch-Dänischen Krieg 1864, in dessen Folge Schleswig-Holstein zunächst unter eine gemeinsame Verwaltung durch Preußen und Österreich kam - im Gegensatz zu den ursprünglichen Zielen der Schleswig-Holsteiner wurden die Herzogtümer also nicht unabhängig. Nur kleine Teile im Norden Schleswigs blieben dänisch, wie z.B. die Insel Lyö und die Stadt Ripen; dafür gab die dänische Krone ihre Ansprüche auf einige Gebiete (vor allem in Friesland) auf, die nicht zu Schleswig gehört hatten. Nach dem Deutsch-Österreichischen Krieg 1866 wurde Schleswig-Holstein als Ganzes eine preußische Provinz und damit 1871 Teil des Deutschen Reiches. Die Schleswig-Holsteinische Frage war ein zentraler Aspekt der Politik Bismarcks, die schließlich zur Reichseinigung 1871 führte. Abgeschlossen wurde die völkerrechtliche Auseinandersetzung mit Dänemark jedoch erst 1920, als unter dem Druck und der Aufsicht der Siegermächte des Ersten Weltkriegs die im Vertrag von Wien 1864 zugesagte Volksabstimmung in den nördlichen Teilen Schleswigs stattfand. Deutschland musste als Verlierer des Krieges einen recht ungünstigen Zuschnitt der Stimmbezirke akzeptieren, was unter anderem zum Verlust der überwiegend deutschsprachigen Städte Apenrade, Hadersleben und Tondern führte (siehe auch Nordschleswig). Der mittlere der drei Stimmbezirke (mit Flensburg) war besonders hart umstritten und entschied sich dann für die Zugehörigkeit zum Deutschen Reich. 1955 kam es dann zu einer endgültigen Einigung zwischen Dänemark und Deutschland, die insbesondere den Status und die Sonderrechte der jeweiligen Minderheit regelte. Trotz kleinerer Streitigkeiten leben Deutsche und Dänen nun seit Jahrzehnten friedlich miteinander.

Während der späten Zwanziger Jahre war Schleswig-Holstein, insbesondere das an der Westküste gelegenen Dithmarschen eine der Hochburgen des Nationalsozialismus. Die Blutnacht von Wöhrden wurde von der nationalsozialistischen Bewegung deutschlandweit zu Propagandazwecken ausgeschlachtet. Bereits 1930 konnte die NSDAP in dieser Gegend gut 70 Prozent der Wählerstimmen für sich verbuchen. 1938 brannten auch in Schleswig und Holstein - etwa in Kiel - die Synagogen; es gab auch einige kleinere Konzentrationslager.

Nach dem Zweiten Weltkrieg war Schleswig-Holstein Hauptansiedlungsgebiet für Vertriebene und Hamburger Ausgebombte. Die Bevölkerungszahl, die 1939 noch 1,6 Millionen Einwohner betragen hatte, stieg bis 1949 auf 2,7 Millionen Einwohner.

Den größten Skandal der Nachkriegsgeschichte stellte die Barschel-Affäre 1987/1988 dar. Dieser Skandal erfuhr dann 1993 noch eine Fortsetzung mit der Schubladen-Affäre.

Hoheitszeichen:


Flagge:

Die Landesflagge besteht aus drei horizontalen Streifen. Der obere Streifen ist blau, der mittlere weiß und der untere rot. Die Farben sind aus dem Landeswappen genommen und sollen 1840 zum ersten Mal aufgetaucht sein, als es Abspaltungsversuche der Herzogtümer Schleswig und Holstein von der dänischen Herrschaft gab. Im Jahre 1949 wurde die Flagge offiziell von den Alliierten anerkannt. Die Dienstflagge enthält im Gegensatz zu Landesflagge das Landeswappen. Bei offizieller Beflaggung wird die Dienstflagge gehisst. Die Dienstflagge darf nur von den entsprechenden Behörden benutzt werden, die Landesflagge dagegen kann von jedermann frei benutzt werden. Schiffe führen eine Erkennungflagge in den Farben der Landesflagge.

Wappen:

Das Wappen Schleswig-Holsteins zeigt nach Landesgesetz auf goldenem Grund zwei blaue, nach innen gewandte, rot bewehrte, übereinander schreitende Löwen und ein silbernes Nesselblatt, wobei die Löwen den Landesteil Schleswig, das Nesselblatt Holstein symbolisiert. Im Gegensatz zu den "normalen" Schleswiger Löwen, die auf den Kreis-/Stadtwappen nach links sehen, sehen die Löwen im Landeswappen nach rechts. Angeblich beruht dies auf einem Erlass Otto von Bismarcks aus den 1880er Jahren, da es "unhöflich" von den Löwen wäre, dem Nesselblatt den Hintern zuzuwenden. Das Wappen darf nur von offiziellen Stellen verwendet werden. Jedoch hat die Landesregierung vor kurzer Zeit ein vereinfachtes Wappen herausgegeben, das frei verwendbar ist.

Hymne:

Das Schleswig-Holstein-Lied heißt offiziell "Wanke nicht mein Vaterland", der umgangssprachliche Name ist jedoch "Schleswig-Holstein meerumschlungen". Den Text hat Matthäus Friedrich Chemnitz verfasst, die Melodie ist von Carl Gottlieb Bellmann

Sprachen:

Es gibt vier offizielle Landessprachen: die Niedersächsische Sprache (Plattdeutsch), die Friesische Sprache, die Dänische Sprache sowie natürlich Deutsch. Die Niedersächsische Sprache gilt als Regionalsprache, Dänisch und Friesisch als Minderheitensprachen. Schleswig-Holstein ist ein protestantisch geprägtes Land. 2000 gehörten 63,8 Prozent der Bevölkerung der evangelisch-lutherischen Kirche an, 6,3 Prozent waren römisch-katholisch. 25.000 Schleswig-Holsteiner bekennen sich zum Islam. Die evangelischen Freikirchen zählen etwa 15.000 Mitglieder, die dänische Kirche in Südschleswig umfasst knapp 10.000 Mitglieder und ungefähr 1.800 Bewohner des Landes sind Juden.

Bildung:

Schleswig-Holstein verfügt über drei Universitäten, eine Kunsthochschule, acht Fachhochschulen und eine Verwaltungsfachhochschule. Insgesamt studierten im Wintersemester 2003/2004 in Schleswig-Holstein 45 542 Personen, davon 26 510 an Universitäten und 16 973 an Fachhochschulen. Im Schuljahr 2001/2002 besuchten 36,6 % der Schüler an allgemeinbildenden Schulen eine Grundschule, 20,8 % ein Gymnasium, 18,6% eine Realschule, 13,3 % eine Hauptschule, 4,8% eine Gesamtschule und 3,7% eine Sonderschule. Weiterhin gibt es Freie Waldorfschulen (1,3% der Schüler), Schulkindergärten (0,4 %)Abendrealschulen (0,2%) und Abendgymnasien (0,1 %).

Verwaltungsgliederung:

Schleswig-Holstein erfuhr 1970/1971 eine Gebietsreform. Die Zahl der Landkreise wurde von 17 (siehe preußische Provinz Schleswig-Holstein) auf 11 gesenkt, die Zahl der Gemeinden sank mittelfristig von 1371 (1959) auf 1131 (1994) und die bisher 199 Ämter wurden in jetzt 119 Ämter zusammengefasst. Gleichzeitig wurde die Fläche der vier kreisfreien Städte erheblich erweitert. Schleswig-Holstein bestand am 31. Dezember 2002 aus insgesamt 11 Landkreisen und 1130 Gemeinden. Von diesen Gemeinden haben 1019 weniger als 2000 Einwohner und werden deshalb von einem ehrenamtlichen Bürgermeister verwaltet. 62 Gemeinden besitzen das Stadtrecht. Stadtrecht kann eine Gemeinde erhalten, die mindestens 10.000 Einwohner besitzt, Städte die dieses aus alter Zeit haben, verlieren es aber nicht. In diesen Städten leben 1,5 Millionen der etwa 2,7 Millionen Einwohner des Landes. Der Kreis Pinneberg ist mit 290.000 Einwohner der bevölkerungsreichste des Landes, der Kreis Rendsburg-Eckernförde mit 1400 Quadratkilometern der größte und damit fast so groß wie das Saarland.

Kreise:

1. Dithmarschen (HEI)
2. Herzogtum Lauenburg (RZ)
3. Nordfriesland (NF)
4. Ostholstein (OH)
5. Pinneberg (PI)
6. Plön (PLÖ)
7. Rendsburg-Eckernförde (RD)
8. Schleswig-Flensburg (SL)
9. Segeberg (SE)
10. Steinburg (IZ)
11. Stormarn (OD)

(in Klammern die Kfz-Kennzeichen)

Kreisfreie Städte:

(in Klammern die Kfz-Kennzeichen)

1. Flensburg (FL)
2. Kiel (KI)
3. Neumünster (NMS)
4. Lübeck (HL)


Es gibt Überlegungen seitens der Stadt Neumünster, sich zwecks Kosteneinsparungen dem Kreis Segeberg anzuschließen. Siehe auch Artikel im Hamburger Abendblatt (http://www.abendblatt.de/daten/2004/09/22/343707.html)

Städte und Gemeinden:

Die größten Städte in Schleswig-Holstein sind (Einwohner; Stand: 30. Juni 2003):

* Kiel 229.044
* Lübeck 213.804
* Flensburg 85.012
* Neumünster 79.269
* Norderstedt 71.821
* Elmshorn 48.222
* Pinneberg 40.051
* Itzehoe 33.297
* Wedel 32.185
* Ahrensburg 30.080
* Geesthacht 29.432
* Rendsburg 28.861
* Henstedt-Ulzburg 25.588 (Gemeinde)
* Reinbek 24.887
* Schleswig 24.501
* Bad Oldesloe 23.836
* Eckernförde 23.384
* Husum 20.887
* Heide 20.553
* Quickborn 20.189
* Bad Schwartau 20.076

Schleswig-Holstein zeichnet sich durch eine große Zahl von Gemeinden mit weniger als 500 Einwohnern aus. Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern änderte daran auch die durchgeführte Gebietsreform nichts. 1026 kleinere Gemeinden sind in 119 Ämtern zusammengefasst, um die Verwaltungsaufgaben effektiver zu gestalten (Stand: 31. Dezember 2002). So ist Arnis mit seinen 365 Einwohnern die kleinste Stadt Deutschlands. Wiedenborstel ist die kleinste eigenständige Gemeinde Deutschlands. Sie besteht aus einem Haus und hatte in den letzten Jahren zwischen zwei und sieben Einwohnern.

Weitere Informationen über Schleswig Holstein erhalten Sie bei: wikipedia

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